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Für Genehmigungen nach § 42 und § 43 PBefG ist in Niedersachsen die Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover zuständig.
Für die Genehmigungen nach § 48 und § 49 PBefG ist in Niedersachsen jeweils die Untere Verkehrsbehörde (Landkreis, Region, kreisfreie Stadt) am Betriebssitz des Unternehmens zuständig.
Gerichtsstand:
Amtsgericht Rotenburg (Wümme)
Aufsichtsbehörde:
Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven
Berufsrechtliche Regelungen:
EG Verordnung 561/2006
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